Kieferorthopädie und Kieferchiurgie

  • In seltenen Fällen sind nicht nur die Zähne, sondern auch der Knochen von einer Fehlstellung betroffen
  • Hierbei arbeiten wir als Kieferorthopäden mit Mund-Kiefer und Gesichtschirurgen zusammen
  • Die Behandlung wird bei Vorliegen eines entsprechenden Befunds auch nach dem 18. Lebensjahr noch von der Krankenkasse bezahlt

Manche Krankheitsbilder bedürfen einer interdisziplinären Therapie.

In manchen Fällen ist die Ausprägung einer Kieferfehlstellung so stark, dass eine Korrektur der Zähne alleine nicht ausreicht, um das Krankheitsbild entscheidend zu verbessern.

Dies ist z.B. regelmäßig bei Kindern und Erwachsenen mit einer ausgeprägten Anomalie des progenen Formenkreises der Fall, wo der Unterkiefer weiter vorne als der Oberkiefer liegt.

Eine Operation durch einen Kieferchirurgen geht dann mit unseren kieferorthopädischen Maßnahmen einher.

In solchen Fällen nehmen wir nach Genehmigung durch die Krankenkasse zunächst eine kieferorthopädische Ausformung der Zähne im Ober- und Unterkiefer vor. Nach etwa 1,5 Jahren Behandlungszeit erfolgt dann in Abstimmung mit uns die kieferchirurgische Operation mit Korrektur der knöchernen Anteile. Nach einem kieferorthopädischen Finishing von ca. 6 Monaten wird die aktive Behandlung nach ca. 2 bis 2,5 Jahren abgeschlossen.