Frühbehandlung bei Kindern

  • Bei manchen Fehlstellung besteht bereits vor dem 6. Lebensjahr dringend Handlungsbedarf
  • Dazu zählen Kreuzbisse, starke Rückbisse und Vorbisse
  • Wichtig ist es, frühzeitig zu erkennen und einzugreifen
  • Wir stehen in enger Abstimmung mit dem behandelnden Hauszahnarzt
  • Der Hauszahnarzt schickt Sie in der Regel zu uns - sollten Sie sich unsicher sein, vereinbaren Sie jederzeit einen Termin bei uns

Normalerweise findet eine kieferorthopädische Behandlung während und nach der zweiten Wechselgebissphase statt, sehr grob im Zeitraum zwischen 10 und 13 Jahren. Manche Krankheitsbilder erfordern jedoch unbedingt ein früheres Eingreifen.

In der Regel erfolgt eine Frühbehandlung zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr. Sie sollte, wie es der Name schon sagt, immer so frühzeitig wie möglich nach Diagnose der Fehlstellung erfolgen.

Bei Asymmetrien des Bisses ist Vorsicht geboten!

Hierzu zählen Kreuzbisse, insbesondere der einseitige Kreuzbiss mit lateralem Zwangsbiss. Das bedeutet, dass der Oberkiefer für den Unterkiefer etwas zu schmal ist und der Unterkiefer beim Beißen zu einer Seite schwenkt, weil die Zähne ihn in diese Zwangsposition führen. Hier ist schnelles Handeln geboten, damit sich keine nachhaltigen Veränderungen des Wachstums ergeben, welche später nur sehr schwierig therapiert werden können.

Ein weiterer Grund für eine Frühbehandlung ist es, wenn der Unterkiefer zu weit vor dem Oberkiefer liegt. Dann kann es sogar sein, dass die Unterkieferzähne die Zähne des Oberkiefers regelrecht „einsperren“, was wiederum nachteilige Folgen für das Wachstum haben kann.

Wenn Sie sich unsicher sind, vereinbaren Sie jederzeit einen Termin bei uns. Wir beraten Sie gerne.